30 Jahre ZNR

Dreißig Jahre ZNR aus: 30 Jahre „ZNR“. Inhaltsverzeichnis 1979-2008 (2008):

Mit den beiden Heften 2008 legt die ZNR ihren 30. Jahrgang vor. „25 Jahre ZNR“ waren 2003 im so betitelten Inhaltsverzeichnis seit 1979 unter anderem Anlass gewesen, über die Entwicklung der Wissenschaftsdisziplin Rechtsgeschichte anhand dieser 25 ZNR-Jahre Reflexionen anzustellen. Zwei methodische Momente wurden dabei besonders betont: „die Betrachtung der modernen, dh geltenden Rechtsordnung als Bezugsfeld, mit welchem die akademische Aufgabe des Faches steht und fällt“, sowie „die Öffnung gegenüber der allgemeinen Geschichtswissenschaft“ (3). Diese Tendenzen haben sich durch die seither erschienenen fünf Jahrgänge bestätigt. Mehrere Beiträge, überwiegend in der Rubrik „Diskussion“, behandeln das Verhältnis von Geschichtswissenschaft und Rechtsgeschichte (3–4/2005). Mit dem Nutzen der Rechtsgeschichte für das geltende Recht beschäftigen sich in Heft 3–4/2008, gleichfalls unter „Diskussion“, weitere Beiträge. Natürlich hoffen bzw erwarten bzw vermuten Autoren und Herausgeber, dass nicht nur diese Diskussionen, sondern die rechtshistorische Produktion insgesamt der Geschichtsforschung wie dem geltenden Recht von Nutzen ist, wenngleich dieses dafür enttäuschende Beispiele liefert. Das Hauptaugenmerk der ZNR gilt den Entwicklungen in Mitteleuropa. Der internationale Zuschnitt der rechtshistorischen Forschungsrepublik einerseits wie andererseits die zahlreichen Verflechtungen mit dem übrigen Europa und Übersee verwehren es, Ersteren als geschützten Bereich anzusehen. Die Länderberichte nicht nur zahlreicher europäischer Staaten, sondern etwa auch Argentiniens, Israels oder Südafrikas bestätigen dies ebenso wie US-amerikanische, mexikanische, chilenische und japanische rechtshistorische Titel der Zeitschriftenschau. Im gleichen Sinne rekrutiert sich die Schar der Autoren naturgemäß aus nahezu allen europäischen Ländern, aber eben auch aus Kansas, Tel-Aviv, Tokio und Pretoria. Mit dem Themenheft „Common Law und europäische Rechtsgeschichte/Common Law and European Legal History“ (1–2/2006) gingen die Herausgeber bewusst über den mitteleuropäischen Rahmen hinaus. Impulse zur Einbeziehung von Regionen außerhalb Mitteleuropas kamen aber durchaus auch aus der rechtshistorischen Gelehrtenrepublik selbst, sodass beispielsweise ein Heft Beiträge enthält, die Russland, Großbritannien und Lettland betreffen (1–2/2007), in einem anderen sich von vier Beiträgen einer unter rechtsethnologischen Aspekten Jamaika widmet, ein anderer der Rechtshistorie in Japan (1–2/2003). Das internationale Interesse an der ZNR veranschaulicht weiters deren Verbreitung in den eben genannten Regionen.

Überblickt man die letzten fünf Jahre unter dem Aspekt des zeitlichen Rahmens, so ergeben die großen Beiträge folgendes Bild: Den drei Jahrhunderten von 1500 bis 1800 widmen sich grob gezählt ebenso viele Beiträge wie dem 20. Jahrhundert. Alle diese Beiträge zusammengenommen ergeben etwa die Zahl jener, die sich mit dem 19. Jahrhundert beschäftigen. Hier also liegt eindeutig der zeitliche Schwerpunkt, gefolgt vom 20. Jahrhundert, während die frühe Neuzeit diesen Zeiträumen gegenüber auffallend zurücktritt. Da es die Herausgeber nie als ihre Aufgabe ansahen, unter Einhaltung der Qualität beispielsweise zeitliche Richtungen vorzugeben, scheint dieses Bild doch wohl die – neuzeitliche – rechtshistorische Forschung einigermaßen widerzuspiegeln.

Der Dank der Herausgeber gilt, wie stets bisher, den Autoren, der Leserschaft wie auch jenen, welche mit ihren Forschungsergebnissen auf solchen der ZNR aufgebaut haben. Für das klaglose Funktionieren des aus Autoren, Herausgebern, Redaktion und Verlag bestehenden Räderwerkes ist zweimaliger Dank zu sagen: Frau Mag. Doris Pummer im und für den Verlag Manz (Wien) einerseits sowie andererseits der Redaktionsassistentin Frau Dr. Elisabeth Berger (Wien und in einem überwiegenden Teil der letzten fünf Jahre auch Bendern/Liechtenstein). Speziell für die Zeitschriftenschau danken wir Herrn Dr. Ernst Holthöfer nicht nur für dessen eigenverantwortliche Betreuung, sondern auch für die Anregungen zur weiteren Ausgestaltung. Unschätzbare Dienste für die Auswahl der Rezensionstitel leistet Herr Norbert R. Machheit mit einem akribisch zusammengestellten Verzeichnis aktueller einschlägiger Titel.

In besonderem Maße und aus besonderem Anlass geht diesmal unser Dank an Professor Dr. Pio Caroni.

Professor Caroni zählt zu den fünf Gründungsherausgebern der ZNR und ist altersbedingt 2005 aus dem Kreis der Herausgeber ausgeschieden. Er hat die Mühen der Gründung und der ersten Jahre mit- und zu ihrer Entlastung beigetragen sowie vor allem seine internationalen Beziehungen wesentlich für die ZNR nutzbar gemacht, vor allem zu Italien. An seine Stelle ist mit dem Jahrgang 2006 Herr Professor Michele Luminati (Luzern) getreten.

37. Deutscher Rechtshistorikertag, Passau 2008

Die Herausgeber